Sie müssen zunächst selbstständig Kitas in Ihrer Nähe ausfindig machen und sich direkt bei der Kita, über ein Online-Portal oder Anmeldeformular bewerben. (Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei der Wunschkita zu bewerben, um die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen)
Wenn Sie Schwierigkeiten haben bzw. erfolglos bei der Suche waren, dann können Sie sich persönlich, schriftlich oder telefonisch an das Jugendamt wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Platz zu erhalten. Das Jugendamt ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2-3 Monaten passende Kindergartenplätze vorzuschlagen. Idealerweise finden Sie so einen geeigneten Platz für Ihr Kind.
Im Falle einer Ablehnung eines Kitaplatzes durch das Jugendamt, haben Eltern ggf. (je nach Bundesland) das Recht, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Wenn die Erziehungsberechtigten sich nicht innerhalb dieser Frist um einen Widerspruch kümmern, haben Sie keine weiteren Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihren Rechtsanspruch geltend zu machen.
In Ihrem Widerspruch müssen Sie Ihren Namen und den des Kindes, Ihre Kontaktdaten, eine ausdrückliche Widerspruchserklärung sowie das Datum und Geschäftszeichen des ablehnenden Jugendamtsbescheids angeben und den Widerspruch unterschreiben. Sobald der Widerspruch eingereicht wird, ist das Jugendamt verpflichtet, die Ablehnung zu kontrollieren und erneut zu prüfen, ob geeignete Kitaplätze vorhanden sind.
Falls der Widerspruch gegen die Ablehnung des Kitaplatzes nicht erfolgreich war, besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen. Die Klage wäre nur dann sinnvoll, wenn nachweislich freie Kitaplätze in der Gemeinde vorhanden sind, die dem Kind vorenthalten wurden. Um Klage einzureichen, müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Name des Kindes
- Kontaktdaten
- Aktenzeichen und Datum des Ablehnungsbescheids des Jugendamtes
- Kurze Beschreibung, warum das Kind so schnell wie möglich betreut werden muss
- Unterschrift
Das langwierige Gerichtsverfahren kann durch eine Beantragung eines Eilverfahrens auf 4 bis 6 Wochen verkürzt werden.
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert im Bereich Bildungsrecht, durch unsere Expertise und Erfahrungen können wir Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten zuverlässig einzuschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten.