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Ihre Anwaltskanzlei für alle Themen rund um Kita & Kindergarten.

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Kitaplatz? - Wir übernehmen Ihr Anliegen und kämpfen für Ihre Rechte.

Sie haben sich bei einer Kita beworben, aber keine Zusage erhalten? Oder haben sie andere Probleme mit der Betreuung ihres Kindes? Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr rechtliches Problem. Wir setzen uns für ihr Recht ein und unterstützen sie bei allen Fragen rund um die Betreuung ihres Kindes.

Wir bieten Ihnen eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten ihres Falles und beraten Sie umfassend über mögliche Optionen und Strategien.

Die erste telefonische Beratung ist für sie kostenlos und unverbindlich.*

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Nutzen Sie die Chance und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Sie finden.

Willkommen bei der
Rechtsanwaltskanzlei Weber!

Wir sind eine junge und aufstrebende Kanzlei spezialisiert im Bereich Bildungsrechte. Als Eltern wissen Sie sicherlich, wie wichtig es ist, dass Ihr Kind die bestmögliche Bildung erhält und alle Möglichkeiten hat, sein Potenzial auszuschöpfen. Leider gibt es immer wieder Situationen, in denen diese Rechte von Ihrem Kind nicht vollständig gewahrt werden.

Wir möchten Ihnen in solchen Fällen zur Seite stehen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Eltern helfen.

Lassen Sie sich von uns unterstützen und profitieren Sie von unserem Know-how und unserem Engagement. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen kostenlosen Erstberatungstermin* mit uns zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei allen Herausforderungen rund um die Durchsetzung von Bildungsrechten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.


Peter Weber (Rechtsanwalt – Bildungsrechte.de)

*Diese Erstberatung ist für unsere Mandanten stets kostenlos. Dies gilt auch, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und wir in Ihrem Auftrag eine Deckungsanfrage stellen, unabhängig vom Ergebnis dieser Anfrage. Die Beratung bleibt für Sie kostenfrei. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag können jedoch Beratungsgebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung an uns gezahlt werden, die im Falle einer weiterführenden Vertretung selbstverständlich angerechnet werden.

E-Mail

info@bildungsrechte.de

Telefon & Whatsapp

089 21527072 ​

Häufig gestellte Fragen

Wir habenAntworten auf die gängigsten Fragen rund um das Thema Kita & Kindergarten

Seit dem 01.08.2013 gilt ein deutschlandweiter Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Gemäß § 24 SGB VIII muss für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) verfügbar sein.

Ab 3 Jahren bis zur Einschulung besteht ein solcher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits seit 1996.

Ein Anspruch auf die jeweilige Wunschkita gilt nur, solange ausreichend Kapazität vorhanden sind.

Sie haben Anspruch auf einen „wohnortnahen“ Kindergartenplatz, welches mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar und maximal 5 km entfernt ist.

Eltern haben Anspruch auf mindestens 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche

Unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitssituation können Eltern gegebenenfalls längere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Betreuungszeit von bis zu 45 Stunden pro Woche.

Sie müssen zunächst selbstständig Kitas in Ihrer Nähe ausfindig machen und sich direkt bei der Kita, über ein Online-Portal oder Anmeldeformular bewerben. (Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei der Wunschkita zu bewerben, um die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen)

Wenn Sie Schwierigkeiten haben bzw. erfolglos bei der Suche waren, dann können Sie sich persönlich, schriftlich oder telefonisch an das Jugendamt wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Platz zu erhalten. Das Jugendamt ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2-3 Monaten passende Kindergartenplätze vorzuschlagen. Idealerweise finden Sie so einen geeigneten Platz für Ihr Kind.

Im Falle einer Ablehnung eines Kitaplatzes durch das Jugendamt, haben Eltern ggf. (je nach Bundesland) das Recht, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Wenn die Erziehungsberechtigten sich nicht innerhalb dieser Frist um einen Widerspruch kümmern, haben Sie keine weiteren Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihren Rechtsanspruch geltend zu machen.

In Ihrem Widerspruch müssen Sie Ihren Namen und den des Kindes, Ihre Kontaktdaten, eine ausdrückliche Widerspruchserklärung sowie das Datum und Geschäftszeichen des ablehnenden Jugendamtsbescheids angeben und den Widerspruch unterschreiben. Sobald der Widerspruch eingereicht wird, ist das Jugendamt verpflichtet, die Ablehnung zu kontrollieren und erneut zu prüfen, ob geeignete Kitaplätze vorhanden sind.

Falls der Widerspruch gegen die Ablehnung des Kitaplatzes nicht erfolgreich war, besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen. Die Klage wäre nur dann sinnvoll, wenn nachweislich freie Kitaplätze in der Gemeinde vorhanden sind, die dem Kind vorenthalten wurden. Um Klage einzureichen, müssen folgende Angaben enthalten sein:

- Name und Name des Kindes
- Kontaktdaten
- Aktenzeichen und Datum des Ablehnungsbescheids des Jugendamtes
- Kurze Beschreibung, warum das Kind so schnell wie möglich betreut werden muss
- Unterschrift

Das langwierige Gerichtsverfahren kann durch eine Beantragung eines Eilverfahrens auf 4 bis 6 Wochen verkürzt werden.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert im Bereich Bildungsrecht, durch unsere Expertise und Erfahrungen können wir Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten zuverlässig einzuschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten.

Es ist schwierig, die genaue Dauer des Verfahrens vorherzusagen. Die Geschwindigkeit, mit der das Jugendamt reagiert und sowohl den ablehnenden Bescheid als auch die Ablehnung des Widerspruchs zustellt, ist von entscheidender Bedeutung und kann jeweils zwei bis drei Monate dauern. Für das gerichtliche Eilverfahren müssen zusätzlich noch weitere vier bis sechs Wochen eingeplant werden.

Ihren Anspruch auf einen Kindergartenplatz können Sie zunächst selbstständig geltend machen, indem Sie zunächst die „wohnortnahen“ Kitas kontaktieren und Kontakt mit dem Jugendamt und der Gemeinde/Stadt aufnehmen. Sollte die Suche jedoch erfolglos bleiben und Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, können Sie sich an unseren Anwalt, spezialisiert im Bereich Bildungsrecht unter anderem auch dem Kindergartenrecht, wenden, dieser kann Ihnen helfen, das bestmögliche Vorgehen für Ihren individuellen Fall zu bestimmen und die erforderlichen Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs auf den Kitaplatz zu unternehmen.

*Diese Erstberatung ist für unsere Mandanten stets kostenlos. Dies gilt auch, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und wir in Ihrem Auftrag eine Deckungsanfrage stellen, unabhängig vom Ergebnis dieser Anfrage. Die Beratung bleibt für Sie kostenfrei. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag können jedoch Beratungsgebühren von Ihrer Rechtsschutzversicherung an uns gezahlt werden, die im Falle einer weiterführenden Vertretung selbstverständlich angerechnet werden.
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