Haben Sie eine Nichtbestehensmitteilung oder eine Exmatrikulation erhalten, dann müssen Sie die Fristen im Auge behalten. Im Normalfall haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch oder Klage zu erheben, nachdem Ihnen die Entscheidungen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt wurden. Andernfalls wird die Entscheidung bestandskräftig. In einigen Fällen muss Klage erhoben werden. Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung nicht korrekt ist, kann jedoch eine Ausnahme von der Monatsfrist gelten, und Sie haben ein Jahr Zeit ab Kenntnis der Entscheidung. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass auch elektronisch bekanntgegebene Einzelnoten als Verwaltungsakte gelten können und innerhalb eines Jahres angefochten werden müssen, sofern keine Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt. Die Art der Anfechtung von Prüfungsentscheidungen ist abhängig von den unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.
Nachträglicher Rücktritt
Ein nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung ist normalerweise nicht zulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen für den Fall einer unbewussten Prüfungsunfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen. Wenn Sie einen nachträglichen Rücktritt von einer Prüfung in Erwägung ziehen, müssen Sie beachten, dass die Anforderungen sehr hoch sind. Sie müssen nicht nur ärztliche Belege für Ihre Erkrankung vorlegen, sondern auch nachweisen, dass Sie sich der Erkrankung nicht bewusst waren und unverzüglich handeln, sobald Ihnen die Krankheit bewusst wird. Sie müssen außerdem erklären, warum Ihnen der Krankheitswert erst später bewusst geworden ist.
Zusätzlicher Prüfungsversuch
In manchen Prüfungsordnungen ist es erlaubt, nach den regulären Wiederholungsversuchen einen weiteren Prüfungsversuch zu beantragen, der auch als "Gnadenversuch" bezeichnet wird. Allerdings sollten Sie beachten, dass in der Regel kurze Fristen für die Antragstellung gelten. Als besondere Umstände, die einen Gnadenversuch rechtfertigen können, werden in der Regel schwerwiegende persönliche Härten in der Prüfungsvorbereitung, wie beispielsweise eine Erkrankung oder der Tod einer nahestehenden Person, anerkannt. Es können jedoch auch andere Umstände vorliegen, die es Ihnen nicht ermöglicht haben, Ihre wahre Leistungsfähigkeit in der Prüfung zu zeigen.
Beantragung einer Bewertungsbegründung
Für mündliche Prüfungen gilt, dass Sie von den Prüfern nur dann eine detaillierte Bewertungsbegründung bekommen, wenn Sie diese aktiv einfordern. Eine solche Begründung ist notwendig, um eine fachliche Bewertungsrüge zu formulieren, da Sie ansonsten nicht wissen, warum Sie eine schlechte Bewertung erhalten haben. Wenn Sie nach einer schlecht gelaufenen mündlichen Prüfung niedergeschlagen sind, sollten Sie trotzdem den Mut aufbringen, eine ausführliche Bewertungsbegründung zu verlangen. Wenn die Prüfer damit nicht rechnen, können Sie sie überraschen. Es ist wichtig, die mündliche Bewertungsbegründung in einem ausführlichen Gedächtnisprotokoll festzuhalten. Wenn die Prüfer sich in ihrer Begründung verstricken, kann dies der erste Schritt zur erfolgreichen Anfechtung der Prüfung sein. Nach der mündlichen Begründung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, um die Begründung zu dokumentieren. In der Praxis kommt es vor, dass Prüfer im Nachhinein ihre Begründungen ändern, um sie unangreifbar zu machen.