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Ratgeber

Bildung & Recht

Übertritt nicht geschafft.

Was Familien in Bayern und Baden-Württemberg tun können, wenn der Weg aufs Gymnasium am Notenschnitt, am Probeunterricht oder an der neuen verbindlichen Grundschulempfehlung scheitert.

12 Min. LesezeitStand: Mai 2026bildungsrechte · Rechtsanwaltskanzlei Weber

In Bayern entscheidet das Übertrittszeugnis der vierten Klasse: Der Schnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU muss für das Gymnasium 2,33 und für die Realschule 2,66 betragen, darunter bleibt der dreitägige Probeunterricht, der mit den Noten 3 und 4 bestanden ist und bei zweimal Note 4 den Elternwillen eröffnet. Baden-Württemberg hat den Zugang seit 2025 neu geordnet: Die Grundschulempfehlung ist wieder verbindlich (§ 88 Abs. 3 SchG BW), aufs Gymnasium kommt, wer die Eignung über die Kompetenzmessung Kompass 4 oder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz erreicht, andernfalls entscheidet der Potenzialtest endgültig. Beide Systeme sind rechtlich angreifbar, aber an unterschiedlichen Stellen und unter mörderischem Zeitdruck, und beide kennen zweite Chancen, die kaum eine Familie kennt.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Kein schulrechtliches Thema erzeugt so früh so viel Druck wie der Übertritt. In Bayern entscheiden achtzehn Proben der vierten Klasse über Kommastellen, an denen Bildungswege hängen, und in Baden-Württemberg hat die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung im Zuge der G9-Reform einen Auswahlapparat aus Kompetenzmessung, Konferenzwürdigung und Potenzialtest geschaffen, dessen erste Durchgänge für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Für Familien in München, Stuttgart oder Karlsruhe stellt sich am Ende dieselbe Frage: Das Kind hat die Schwelle knapp verfehlt, und was jetzt.

Die ehrliche Vorbemerkung zuerst, weil sie die Beratung prägt: Ein Wahlrecht der Eltern auf das Gymnasium gibt es in beiden Ländern nicht mehr beziehungsweise nicht, und kein Verfahren erzwingt die Aufnahme eines Kindes, das die maßgeblichen Schwellen wirksam verfehlt hat. Was es gibt, sind drei andere Dinge. Erstens überprüfbare Entscheidungen, denn hinter dem Schnitt stehen einzelne Noten mit den bekannten Fehlerquellen, und hinter Probeunterricht und Potenzialtest stehen Prüfungen mit Verfahrensrecht. Zweitens Sonderwege im System selbst, vom Elternwillen nach dem Probeunterricht bis zu den Übertrittsmöglichkeiten aus der fünften Klasse heraus. Drittens die Zeitperspektive, die härteste Währung dieses Themas, denn zwischen Zeugnis und Anmeldeschluss liegen Wochen, nicht Monate.

Dieser Beitrag erklärt die bayerische Mechanik aus Übertrittszeugnis, Probeunterricht und Elternwille samt ihren Angriffspunkten, das neue baden-württembergische System aus Kompass 4, Gesamtwürdigung und Potenzialtest, die zweiten Chancen nach einem gescheiterten Übertritt und die Zeitschiene, in der all das durchgesetzt werden muss. Er richtet sich an Eltern von Viertklässlern und Fünftklässlern in beiden Ländern. Einen Überblick über alle Konfliktfelder des Schulrechts gibt unsere Übersichtsseite Anwalt für Schulrecht.

Kapitel02 / 08

Bayern: Zeugnis, Probeunterricht, Elternwille

Die Mechanik der 2,33. Und die Türen, die danach noch offen sind.

Anfang Mai erhalten Bayerns Viertklässler das Übertrittszeugnis mit dem Schnitt aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht: Bis 2,33 ist der Weg aufs Gymnasium frei, bis 2,66 der auf die Realschule, darunter bleibt zunächst die Mittelschule. Wer den Schnitt verfehlt, ist aber nicht am Ende, sondern am Anfang des zweiten Weges: Auf Antrag der Eltern nimmt das Kind am dreitägigen Probeunterricht der Wunschschulart teil, unabhängig von den Zeugnisnoten. Geprüft wird in Deutsch und Mathematik mit bayernweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben und einer mündlichen Note aus Unterrichtssequenzen, wobei die schriftlichen Leistungen doppelt gewichtet werden. Bestanden ist der Probeunterricht mit mindestens der Note 3 im einen und der Note 4 im anderen Fach. Und dann kommt die Tür, die viele Familien nicht kennen: Erreicht das Kind zweimal die Note 4, ist der Probeunterricht zwar nicht bestanden, aber die Eltern können kraft Elternwillens dennoch den Besuch der gewünschten Schulart entscheiden. Erst unterhalb von 4 und 4 ist der Übertritt für dieses Jahr gescheitert.

Zur ehrlichen Einordnung gehört die Statistik, die das Kultusministerium selbst liefert: Kinder, die über den Probeunterricht ans Gymnasium kommen, bestehen die fünfte Klasse zu rund neunzig Prozent, kaum seltener als die Kinder mit attestierter Eignung. Der Probeunterricht ist also keine Mogelpackung, sondern ein realer zweiter Weg, der Vorbereitung verdient und belohnt.

Kapitel03 / 08

Bayern: Die Angriffspunkte

Noten der vierten Klasse, Prüfungsrecht im Probeunterricht, Nachteilsausgleich.

Rechtlich zerfällt der bayerische Übertritt in zwei angreifbare Ebenen. Die erste ist das Übertrittszeugnis selbst, denn der Schnitt ist nur die Summe einzelner Noten, und für jede dieser Noten gilt die Notenkontroll-Systematik, die wir im Beitrag Note anfechten in der Schule entwickelt haben: falsche Tatsachengrundlage, Verfahrensfehler bei Proben, Verstöße gegen die Vorgaben zur Zahl und Verteilung der Leistungsnachweise, Rechenfehler bei der Schnittbildung. Wer hier ansetzen will, muss früh ansetzen, idealerweise im Laufe des Schuljahres bei den entscheidenden Proben und nicht erst im Mai, denn die Korrektur einer einzelnen Deutschnote kann den Schnitt von 2,66 auf 2,33 drehen. Die zweite Ebene ist der Probeunterricht, der eine Prüfung im Rechtssinne ist und dem vollen Prüfungsverfahrensrecht unterliegt: ordnungsgemäße Durchführung, zutreffende Bewertung nach dem vorgegebenen Schlüssel, Zweikorrektorenprinzip, und vor allem der Nachteilsausgleich, denn ein Kind mit Lese-Rechtschreib-Störung oder anderer Beeinträchtigung hat auch im Probeunterricht Anspruch auf angepasste Bedingungen, die rechtzeitig vorher beantragt werden müssen. Störungen und Verfahrensfehler unterliegen der Rügeobliegenheit, und das Nichtbestehen ist ein überprüfbarer Verwaltungsakt, gegen den in Bayern nach Wahl Widerspruch oder Klage offensteht, praktisch verbunden mit dem Eilantrag, weil im September die Klassen gebildet werden. Die Verfahrenswege stehen im Leitfaden Widerspruch gegen die Schule einlegen.

Kapitel04 / 08

Baden-Württemberg: Das neue System

Kompass 4, Gesamtwürdigung, Potenzialtest. Zwei Wege hinein, ein Test als letzte Instanz.

Baden-Württemberg hat den Gymnasialzugang mit der Rückkehr zu G9 neu geordnet: Seit 2025 ist die Grundschulempfehlung wieder verbindlich (§ 88 Abs. 3 SchG BW), der bloße Elternwille genügt nicht mehr. Die Eignung für das Gymnasium erreicht ein Kind auf zwei Wegen: über das entsprechende Ergebnis in der landesweiten Kompetenzmessung Kompass 4 in Deutsch und Mathematik, die bereits im Herbst der vierten Klasse geschrieben wird, oder über die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, die mit der Halbjahresinformation ausgegeben wird. Reicht keiner der beiden Wege, bleibt der landesweit zentrale Potenzialtest an einem Gymnasium, der Deutsch, Mathematik und überfachliche Kompetenzen prüft und endgültig entscheidet. Die ersten Durchgänge haben die Konfliktlinien sichtbar gemacht: Die Kompass-4-Ergebnisse des Startjahrgangs fielen drastisch schlechter aus als erwartet, die Anmeldefrist für den Potenzialtest liegt nur wenige Schultage nach der Empfehlung, und der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits in mehreren Verfahren mit dem neuen Regime befasst, unter anderem zu Kindern genehmigter Privat- und Waldorfschulen, die mangels wirksamer Grundschulempfehlung faktisch auf Kompass 4 und Potenzialtest verwiesen sind.

Für die rechtliche Praxis folgen daraus drei Punkte. Erstens die Fristenfalle: Wer die Gymnasialempfehlung nicht erhält, muss die Potenzialtest-Anmeldung binnen weniger Schultage leisten, und diese Anmeldung sollte in praktisch jedem Fall erfolgen, denn sie kostet nichts und hält den Weg offen, während parallel geprüft wird. Zweitens die Überprüfbarkeit: Die Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz beruht auf Noten und pädagogischen Einschätzungen, für die die allgemeinen Kontrollmaßstäbe gelten, und der Potenzialtest ist eine Prüfung mit Verfahrensrecht, Nachteilsausgleich und Rügeobliegenheiten wie der bayerische Probeunterricht. Drittens die Systemfragen: Ob das Zusammenspiel aus Herbsttest, Konferenzwürdigung und einmaligem Potenzialtest in allen Konstellationen rechtsstaatlich sauber austariert ist, wird die Rechtsprechung weiter beschäftigen, und in geeigneten Einzelfällen gehört diese Ebene mit in den Rechtsbehelf. Wir führen diese Verfahren unter engster Fristenkontrolle, denn das baden-württembergische System bestraft jede verlorene Woche doppelt.

SystemErste SchwelleZweiter WegLetzte Tür
Bayern, GymnasiumSchnitt 2,33 aus Deutsch, Mathematik, HSU im ÜbertrittszeugnisProbeunterricht, bestanden mit Note 3 und Note 4Elternwille bei Note 4 und Note 4 im Probeunterricht
Bayern, RealschuleSchnitt 2,66Probeunterricht nach denselben RegelnElternwille bei Note 4 und Note 4
Bayern, spätere WegeJahreszeugnis Jgst. 5 Mittelschule Schnitt 2,0 bzw. Realschule 2,5 in Deutsch und MathematikEintritt in Jgst. 5 des Gymnasiums ohne ProbeunterrichtAufnahmeprüfung und Probezeit für höhere Jahrgangsstufen
Baden-Württemberg, GymnasiumEignung über Kompass 4 oder pädagogische GesamtwürdigungPotenzialtest am Gymnasium, entscheidet endgültigAnmeldung binnen weniger Schultage nach der Empfehlung zwingend

*Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall. Maßgeblich sind die aktuellen Regelungen der Kultusverwaltungen beider Länder.*

Kapitel05 / 08

Die zweiten Chancen

Wer den Übertritt verpasst, hat ihn nicht für immer verpasst.

Die wichtigste Botschaft für Familien nach einem gescheiterten Übertritt ist keine juristische, sondern eine systematische: Beide Schulsysteme sind durchlässiger, als der Mai sich anfühlt. In Bayern kann ein Kind nach der fünften Klasse der Mittelschule mit einem Schnitt von mindestens 2,0 in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis in die fünfte Klasse des Gymnasiums eintreten, aus der fünften Klasse der Realschule mit einem Schnitt von mindestens 2,5, jeweils ohne neuen Probeunterricht. Später bleibt der Weg über Aufnahmeprüfung und Probezeit in höhere Jahrgangsstufen, und ohnehin führen Realschulabschluss, FOS und BOS bis zum Abitur. In Baden-Württemberg bleiben die multilateralen Wechselwege zwischen den Schularten und die Aufstiegsmöglichkeiten über die Realschule mit ihren Niveaustufen und die beruflichen Gymnasien. Für die Familienstrategie heißt das: Der Kampf um den Übertritt lohnt dort, wo eine überprüfbare Fehlentscheidung vorliegt oder eine Schwelle hauchdünn verfehlt wurde, und er lohnt nicht als Prinzipienschlacht gegen ein knappes, aber sauberes Ergebnis, denn ein Kind, das die fünfte Klasse an der passenden Schulart mit Erfolg und Selbstvertrauen durchläuft, hat den nächsten Übergang in der eigenen Hand. Wie der spätere Wechsel praktisch organisiert wird, vom Antrag bis zur Kapazitätsfrage, steht im Beitrag zum Schulwechsel, und wo die Aufnahme an der Wunschschule trotz erfüllter Voraussetzungen an der Kapazität scheitert, gilt die Systematik aus dem Beitrag Schulplatz abgelehnt.

Kapitel06 / 08

Was Sie konkret tun sollten

Die richtige Reihenfolge, je nach Land und Kalenderstand.

  • Erstens. Früh rechnen und früh prüfen. Verfolgen Sie in Bayern den Schnitt aus Deutsch, Mathematik und HSU ab dem Herbst und lassen Sie grenzwertige Einzelnoten zeitnah prüfen, nicht erst mit dem Übertrittszeugnis. Eine korrigierte Probe im Februar ist mehr wert als ein Widerspruch im Mai.
  • Zweitens. Den Probeunterricht ernst vorbereiten. Melden Sie fristgerecht an, nutzen Sie das Beratungsangebot der Schulen und planen Sie strukturierte Vorbereitung auf die zentralen Aufgabenformate. Der Probeunterricht ist eine echte Chance mit belegbar guten Anschlussquoten, keine Formalie.
  • Drittens. Den Nachteilsausgleich rechtzeitig und nachweisbar beantragen. Stellen Sie für Probeunterricht und Potenzialtest den Antrag mit fachlicher Stellungnahme Wochen vorher schriftlich und lassen Sie sich die Gewährung bestätigen. Wir formulieren diese Anträge regelmäßig, weil hier die meisten vermeidbaren Verfahrensfehler entstehen.
  • Viertens. In Baden-Württemberg jede Frist doppelt sichern. Melden Sie Ihr Kind bei ausbleibender Gymnasialempfehlung vorsorglich binnen der wenigen Schultage zum Potenzialtest an und lassen Sie parallel die Empfehlung und die Testergebnisse prüfen. Die Anmeldung verbaut nichts und hält alle Wege offen.
  • Fünftens. Nach einem Scheitern die Rechtslage binnen Tagen klären. Lassen Sie Nichtbestehensentscheidungen aus Probeunterricht oder Potenzialtest sofort auf Verfahrensfehler prüfen und entscheiden Sie früh über Widerspruch beziehungsweise Klage samt Eilantrag, denn im September sind die Klassen gebildet. Die realistischen Kosten stehen im Beitrag zu den Kosten im Schulrecht.
  • Sechstens. Den Plan B mit derselben Energie bauen. Sichern Sie die Anmeldung an der erreichbaren Schulart und halten Sie die Übertrittswege der fünften Klasse im Blick, in Bayern mit den Schnitten 2,0 und 2,5. Der beste Schutz des Kindes ist eine Familie, die den Übertritt als Etappe behandelt und nicht als Endurteil.
Kapitel07 / 08

Häufige Fragen

Welchen Notenschnitt braucht mein Kind für das Gymnasium in Bayern?

Im Übertrittszeugnis der vierten Klasse einen Schnitt von 2,33 aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, für die Realschule 2,66. Wird der Schnitt verfehlt, bleibt der dreitägige Probeunterricht der Wunschschulart, zu dem die Eltern ihr Kind unabhängig von den Noten anmelden können.

Was passiert, wenn mein Kind den Probeunterricht nicht besteht?

Bestanden ist der Probeunterricht mit den Noten 3 und 4 in Deutsch und Mathematik. Bei zweimal Note 4 können die Eltern kraft Elternwillens dennoch den Besuch der gewünschten Schulart entscheiden. Erst darunter ist der Übertritt für dieses Jahr gescheitert, wobei die Entscheidung als Prüfungsentscheidung auf Verfahrensfehler überprüfbar ist und im Folgejahr die Übertrittswege aus der fünften Klasse offenstehen.

Wie kommt mein Kind in Baden-Württemberg aufs Gymnasium?

Seit der Reform über die verbindliche Grundschulempfehlung: Die Eignung ergibt sich aus der Kompetenzmessung Kompass 4 oder der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz. Erreicht das Kind keine von beiden, entscheidet der zentrale Potenzialtest an einem Gymnasium endgültig, für den die Anmeldung binnen weniger Schultage nach der Empfehlung erfolgen muss.

Kann man die Übertrittsentscheidung rechtlich angreifen?

Ja, an den richtigen Stellen: einzelne Noten des Übertrittszeugnisses über die allgemeine Notenkontrolle, Probeunterricht und Potenzialtest als Prüfungen über Verfahrensfehler, verweigerte Nachteilsausgleiche und Bewertungsrügen. Ein Elternwahlrecht auf das Gymnasium ersetzt keines dieser Verfahren, und der Zeitdruck bis zum Schuljahresbeginn verlangt sofortiges Handeln.

Ist der verpasste Übertritt endgültig?

Nein. In Bayern führt etwa der Weg aus der fünften Klasse der Mittelschule mit einem Schnitt von 2,0 in Deutsch und Mathematik oder aus der Realschule mit 2,5 in die fünfte Klasse des Gymnasiums, später bleiben Aufnahmeprüfung und Probezeit sowie FOS und BOS. Auch Baden-Württemberg kennt durchlässige Wechsel- und Aufstiegswege über die Schularten.

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*Verfasst von der Rechtsanwaltskanzlei Weber · familum · Juli 2026*

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