Kita-Anspruch: Was tun, wenn Gemeinden sich nicht daran halten?
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Anspruch auf Betreuung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz Seit dem 1. August 2013 besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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Viel zu oft werden Anträge auf Zuteilung eines Kitaplatzes abgelehnt. Dabei hat Ihr Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Kitaplatzes.
Wenn zu Unrecht kein Kitaplatz zugeteilt wird, besteht häufig die Möglichkeit Verdienstausfall einzuklagen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Mehrkosten für die private Ersatzbetreuung einklagen.
Wenn Verträge über die Trägerschaft gekündigt oder neu ausgeschrieben werden, müssen alle Beteiligten und vor allem die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden.
Seit dem 01.08.2013 gilt ein deutschlandweiter Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Gemäß § 24 SGB VIII muss für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) verfügbar sein.
Ab 3 Jahren bis zur Einschulung besteht ein solcher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits seit 1996.
Ein Anspruch auf die jeweilige Wunschkita gilt nur, solange ausreichend Kapazität vorhanden sind.
Sie haben Anspruch auf einen „wohnortnahen“ Kindergartenplatz, welches mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 30 Minuten erreichbar und maximal 5 km entfernt ist.
Eltern haben Anspruch auf mindestens 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche
Unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitssituation können Eltern gegebenenfalls längere Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Betreuungszeit von bis zu 45 Stunden pro Woche.
Sie müssen zunächst selbstständig Kitas in Ihrer Nähe ausfindig machen und sich direkt bei der Kita, über ein Online-Portal oder Anmeldeformular bewerben. (Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei der Wunschkita zu bewerben, um die Chancen auf eine Zusage zu erhöhen)
Wenn Sie Schwierigkeiten haben bzw. erfolglos bei der Suche waren, dann können Sie sich persönlich, schriftlich oder telefonisch an das Jugendamt wenden, um Unterstützung bei der Suche nach einem Platz zu erhalten. Das Jugendamt ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2-3 Monaten passende Kindergartenplätze vorzuschlagen. Idealerweise finden Sie so einen geeigneten Platz für Ihr Kind.
Im Falle einer Ablehnung eines Kitaplatzes durch das Jugendamt, haben Eltern ggf. (je nach Bundesland) das Recht, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Wenn die Erziehungsberechtigten sich nicht innerhalb dieser Frist um einen Widerspruch kümmern, haben Sie keine weiteren Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihren Rechtsanspruch geltend zu machen.
In Ihrem Widerspruch müssen Sie Ihren Namen und den des Kindes, Ihre Kontaktdaten, eine ausdrückliche Widerspruchserklärung sowie das Datum und Geschäftszeichen des ablehnenden Jugendamtsbescheids angeben und den Widerspruch unterschreiben. Sobald der Widerspruch eingereicht wird, ist das Jugendamt verpflichtet, die Ablehnung zu kontrollieren und erneut zu prüfen, ob geeignete Kitaplätze vorhanden sind.
Falls der Widerspruch gegen die Ablehnung des Kitaplatzes nicht erfolgreich war, besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen. Die Klage wäre nur dann sinnvoll, wenn nachweislich freie Kitaplätze in der Gemeinde vorhanden sind, die dem Kind vorenthalten wurden. Um Klage einzureichen, müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name und Name des Kindes
- Kontaktdaten
- Aktenzeichen und Datum des Ablehnungsbescheids des Jugendamtes
- Kurze Beschreibung, warum das Kind so schnell wie möglich betreut werden muss
- Unterschrift
Das langwierige Gerichtsverfahren kann durch eine Beantragung eines Eilverfahrens auf 4 bis 6 Wochen verkürzt werden.
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert im Bereich Bildungsrecht, durch unsere Expertise und Erfahrungen können wir Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten zuverlässig einzuschätzen und Sie im Klageverfahren vertreten.
Ihren Anspruch auf einen Kindergartenplatz können Sie zunächst selbstständig geltend machen, indem Sie zunächst die „wohnortnahen“ Kitas kontaktieren und Kontakt mit dem Jugendamt und der Gemeinde/Stadt aufnehmen. Sollte die Suche jedoch erfolglos bleiben und Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, können Sie sich an unseren Anwalt, spezialisiert im Bereich Bildungsrecht unter anderem auch dem Kindergartenrecht, wenden, dieser kann Ihnen helfen, das bestmögliche Vorgehen für Ihren individuellen Fall zu bestimmen und die erforderlichen Schritte zur Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs auf den Kitaplatz zu unternehmen.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Anspruch auf Betreuung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz Seit dem 1. August 2013 besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen
Jedes Kind hat bereits ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz, und zwar unabhängig von Kapazitäten. „Entschuldigungen“
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Anspruch auf Betreuung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz Seit dem 1. August 2013 besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen
Jedes Kind hat bereits ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz, und zwar unabhängig von Kapazitäten. „Entschuldigungen“
Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Anspruch auf Betreuung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz Seit dem 1. August 2013 besteht ein bundesweiter Anspruch auf einen
Jedes Kind hat bereits ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz, und zwar unabhängig von Kapazitäten. „Entschuldigungen“
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