Studienplatzklage
Der NC ist ungerecht und führt zu mehreren hundert Studienplatzklagen pro Jahr. Dies betrifft nicht nur medizinische Studiengänge, sondern auch
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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Der NC ist ungerecht und führt zu mehreren hundert Studienplatzklagen pro Jahr. Das betrifft nicht nur medizinische Studiengänge, sondern auch eine Vielzahl von Bachelor- und Masterstudiengängen.
Oft werden Leistungen zu Unrecht nicht angerechnet. Das ist verfassungswidrig und unfair.
Immer wieder muss vor Studienbeginn eine Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellung bestanden werden. Hier kommt es regelmäßig zu rechtlichen Problemen
Das BAföG wurde 1971 eingeführt. Seitdem kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen bei der Beantragung, Erstattung, Widerruf und Rücknahme von Leistungen.
Jeder deutsche Staatsangehörige, der ein Abitur oder einen anderen deutschen anerkannten Hochschulzugangsnachweis besitzt, kann eine Studienplatzklage an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule durchführen.
In der Regel können alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an Hochschule eingeklagt werden.
Außerkapazitärer Antrag
Für eine Studienplatzklage, die als Kapazitätsklage bekannt ist, ist es notwendig, zuerst einen Antrag bei der entsprechenden Hochschule fristgerecht einzureichen. Dieser Antrag fordert eine außerkapazitäre Zulassung an, die über die durch die Zulassungszahlenverordnung festgelegte Kapazität hinausgeht. Wenn dieser Antrag nicht gestellt wird, kann das Gericht spätere Klagen als unzulässig abweisen. Für andere Studienplatzklagen, die nicht auf Kapazitätsprobleme zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Streitigkeiten über Härtefallanträge, ist ein solcher außerkapazitärer Antrag nicht erforderlich. In diesen Fällen geht es um Streitigkeiten innerhalb der Kapazitätsgrenzen.
Eilverfahren
Neben dem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung muss innerhalb der je nach Bundesland (teilweise Universität) geltenden Fristen ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet werden, um eine Vorläufige Zulassung zum gewünschten Studiengang zu beantragen. Obwohl das Eilverfahren nur eine vorläufige Zulassung ermöglicht, wird in der Praxis oft endgültig über die Zulassung entschieden. Der endgültige Beschluss wird in der Regel durch einen Vergleich zwischen den Parteien erreicht. Wenn es um nichtmedizinische Studiengänge geht, beinhaltet der Vergleich oft eine Studienplatzvergabe durch die Hochschule, während der Antragsteller die Kosten des Verfahrens übernimmt. Bei medizinischen Studiengängen werden regelmäßig alle festgestellten Plätze in einem Losverfahren vergeben, wenn kein Vergleich erzielt werden kann. Wenn das Gericht zusätzliche Studienplätze feststellt und kein Vergleich erzielt wird, werden diese Studienplätze vorläufig vergeben und die endgültige Entscheidung fällt im Klageverfahren
Außergerichtlicher Zulassungsvergleich
Wenn die Hochschule eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchte, kann auch ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich mit der Hochschule geschlossen werden, sofern ein außerkapazitärer Antrag und regelmäßig auch ein Eilantrag gestellt wurde. Im Gegenzug muss der Antragsteller die Kosten des Verfahrens übernehmen. Der Vorteil dieses Vergleichs besteht darin, dass das jeweilige Verfahren nicht abgewartet werden muss und Sie möglicherweise schon zum Semesterbeginn mit Ihrem Studium beginnen können.
Klage
Falls ein Ablehnungsbescheid auf einen außerkapazitären Antrag hin erlassen wird, muss dieser durch einen Widerspruch oder im Falle einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit durch eine Klage angefochten werden. Wenn kein Widerspruch oder Klage erhoben wird, wird der Ablehnungsbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Beschwerde
Wenn ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz abgelehnt wurde, kann die Beschwerde als Rechtsmittel eingelegt werden. Mit der Beschwerde in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof werden rechtliche und tatsächliche Fehler der Entscheidung in der ersten Instanz überprüft. In vielen Fällen werden in der zweiten Instanz zusätzliche Studienplätze vergeben. Da nicht alle Antragsteller aus der ersten Instanz Beschwerde einlegen werden, erhöht sich in einigen Fällen die Erfolgsaussicht in der zweiten Instanz, Ihren begehrten Studienplatz zu erhalten
Grundsätzlich ist die Abiturnote für die Studienplatzklage selbst, nicht relevant, da die Klage in der Regel aufgrund von außerkapazitären Gründen, wie z.B. mehr Bewerbern als Studienplätzen, eingereicht wird.
Allerdings gibt es Ausnahmen, denn die Abiturnote kann möglicherweise bei einer Studienplatzklage auf der Verteilungsebene relevant sein. Da normalerweise mehr Personen eine Klage einreichen, als es zusätzliche Plätze gibt, muss eine Auswahl getroffen werden. Wie diese getroffen wird, ist je nach Fall unterschiedlich. Manchmal werden auch die Abiturnote und Wartezeit bei der Vergabe der zusätzlichen Plätze in Betracht gezogen. In der Regel wird jedoch die Verteilung per Los entschieden, ohne Berücksichtigung der Abiturnote.
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Der vollständige Leitfaden zu Prüfungsangst, wie man sie überwindet und wie man sich auf eine Prüfung vorbereitet Einführung: Was ist
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