Im Schulrecht ist eine anwaltliche Unterstützung in vielen Fällen sinnvoll.
Auf Seiten der Schülerinnen und Schüler mit ihren Erziehungsberechtigten geht es dabei regelmäßig um Streitigkeiten wegen der Bewertung schulischer Leistungsnachweise, Versetzung, Entscheidungen der Lehrerkonferenz oder Klassenkonferenz, verweigerte Schulaufnahme, Ordnungsmaßnahmen, individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. Leider (!) kommt es aber immer wieder auch zu Vertretungsbedarf in Streitigkeiten wegen Mobbing. Seltener geht es um Fragen der Schulorganisation, z. B. bei Schulgründung, Schulschließung, Schulverträgen oder Schulgenehmigung. Hier vor allem auch auf Seiten der Privatschulen und Akademien.
Dabei kommt es regelmäßig zu Verfahren, in denen eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Beteiligten Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern und der Schule bzw. ihren Lehrern verhindert oder geheilt werden muss, insbesondere wenn das Schulverhältnis fortbestehen soll. Bei der anwaltlichen Vertretung ist daher besonderes Feingefühl und Einfühlungsvermögen unerlässlich.
Viele schulrechtliche Verfahren enden mit einem Vergleich. Dabei handelt es sich oft um die sinnvollste Lösung für alle Beteiligten, da andernfalls ein gerichtliches Verfahren – sofern das zuständige Verwaltungsgericht das Verfahren nicht beschleunigt bearbeitet oder vorläufigen Rechtsschutz erteilt – lange Zeit benötigen kann und die gerichtliche Entscheidung dann primär „nur noch“ der prinzipiellen Rehabilitation dient. Je nach Fallgestaltung kann eine gerichtliche Entscheidung daneben aber auch anderen Zielen dienen, z. B. der Vermeidung von Wiederholungen und damit in seiner Wirkung über die prinzipielle Rehabilitation hinausgehen.
Bei Verfahren wegen der Bewertung schulischer Leistungsnachweise ist häufig eine umfassende Darlegung gegenüber der Fachaufsicht im außergerichtlichen Verfahren angezeigt, weil eine gerichtliche Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist. Es ist außerdem zu beachten, dass die Vergleichsbereitschaft erfahrungsgemäß nach Erlass der Bescheide sinkt und sich erst wieder im gerichtlichen Verfahren eröffnet. Eine Vertretung oder ausführliche Beratung zur Vorgehensweise ist daher oft bereits vor Erlass der Bescheide sinnvoll.
Regelmäßig kann eine ausführliche schulrechtliche Beratung die Entstehung einer Streitigkeit verhindern und damit vor allem den Schülerinnen und Schülern mit ihren Eltern im Ergebnis viel Zeit, Stress und Geldausgaben ersparen.