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Kitaplatzklage und Mehrkosten

Kitaplatzklage und Mehrkosten

Jedes Kind hat bereits ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kitaplatz, und zwar unabhängig von Kapazitäten. „Entschuldigungen“ wie „kein Geld“, Fachkräftemangel, „sehr schwierig“, „die Gemeinde/das Land/die freien Träger lassen uns allein“, die freien Träger wollen nicht“ oder „was sollen wir denn machen?“ sind daher trotz ihrer Häufigkeit rechtlich irrelevant.


Leider fehlen in Deutschland immer noch viel zu viele Kindertagesstätten, gerade in Großstädten sind Kitaplätze oft Mangelware und Wartelisten unüberschaubar. Dies führt dazu, dass unfassbar viele Eltern verzweifelt einen Kitaplatz suchen, nur Absagen erhalten und deshalb den Kitaplatz und den entstandenen Schaden gerichtlich geltend machen.


Der Antrag ist fast immer im sog. Eilverfahren (ca. 6 Wochen) geltend zu machen, da der Streit ansonsten mehrere Jahre dauern kann. Der Staat muss dabei regelmäßig die Prozesskosten tragen. Den betroffenen Eltern kann nur davon abgeraten werden, das gerichtliche Verfahren ohne anwaltliche Hilfe zu führen. Oft werden ohne anwaltliche Hilfe die Erfolgschancen falsch eingeschätzt oder wegen mangelnder Rechtskenntnisse „verspielt“.


Die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kitas ist rechtlich von einem komplexen Geflecht verschiedener öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsverhältnisse zahlreicher Akteure geprägt. Dazu kommt das Prozessrecht und das Staatshaftungsrecht, das sich in einem höchst unübersichtlichen Zustand befindet und in der Fachliteratur nicht ohne Grund als „gewachsenes Chaos“ beschrieben wird.

So sind die (vereinzelt) bestehenden gesetzlichen Staatshaftungsregelungen regelmäßig nur Anknüpfungspunkte einer nahezu unüberschaubaren Kasuistik.


Betroffene Eltern sollten sich möglichst früh bei mehreren Kitas bewerben und sich auf mehrere Wartelisten setzen lassen. Wenn keine Zusage kommt, sollte – wenn notwendig mehrmals – bei den Kitas nachgefragt und etwaige Absagen aufbewahrt werden. Die Zuweisung ist dann beim zuständigen Jugendamt förmlich zu beantragen.

Dieses ist verantwortlich für die Kitaplatzverteilung und wird versuchen einen Platz zu finden. Spätestens 6 Wochen vor dem angemeldeten Bedarf sollten Sie eine Zuweisung oder einen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den Sie dann gerichtlich oder ggf. außergerichtlich vorgehen können.

Beachten Sie hierfür unbedingt die im Bescheid angegebene Frist.

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